Die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV)
ist am 01.12.2020 in Kraft getreten.
Der in Bayern geltende „Teillockdown“ ist hiernach verlängert und verschärft. Unser
Sportschießen ist ab sofort – mit Ausnahme des Leistungssports – indoor wie jetzt
auch unter freiem Himmel untersagt.
Dieses Verbot erweitert den noch am 26. November 2020 von der Bayerischen
Staatskanzlei kommunizierten Beschluss des Bayerischen Kabinetts, wonach die
Sportstätten indoor geschlossen sind.
Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember 2020.
[Quelle: BSSB]